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Montag, 12 April 2021 09:00

ME/CFS und Erwerbsunfähigkeitsrente

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Wer hat Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente?

„Wer nicht mehr oder nur noch sehr wenig arbeiten kann, kann unter bestimmten Umständen eine sogenannte Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) erhalten.“ Quelle: VDK

Man geht bei ME/CFS davon aus, dass ca. 75 % der Betroffenen arbeitsunfähig sind. Um finanziell abgesichert zu sein, läuft es bei vielen darauf hinaus, einen Antrag auf Erwerbungsminderungsrente stellen zu müssen.

Man unterscheidet dabei:

  • die volle Erwerbsminderungsrente:
    Wer aus gesundheitlichen Gründen, also wegen einer Krankheit oder Behinderung, weniger als drei Stundentäglich arbeiten kann - und zwar nicht nur in seinem Beruf, sondern in allen Berufen -, kann Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente haben.
  • die Teilerwerbsminderungsrente:
    Wer weniger als sechs Stundenam Tag, aber mehr als drei Stundenam Tag arbeiten kann, der hat Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente.

Wer sechs Stunden und mehr täglich arbeiten kann, erhält keine Rente.

Voraussetzungen

  • Alter muss unter der Regelaltersgrenze liegen
  • Versichert für mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung, davon in den letzten fünf Jahren vor Eintritt müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein
  • Prüfung der Arbeitsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Reha

 

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt mit dem Rentenanspruch zusammen, den man bisher erworben hat. Sie errechnet sich aus den persönlichen Entgeltpunkten des Versicherten, dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert.

 

Bei ME/CFS hört man regelmäßig von Komplikationen in Bezug auf die Antragstellung der Erwerbsminderungsrente und umso wichtiger ist es, den Antrag sorgfältig und auch ausführlich auszufüllen. Das bedeutet, dass man alle Gesundheitsstörungen auflistet, welche zu einer Erwerbsminderung führen. Dies kann man in einem sogenannten Tagesablauf beschreiben, in welchem man dann auch die Symptome und Einschränkungen dokumentiert. 

Es geht ähnlich wie bei dem GdB nicht um die Krankheiten oder Verletzungen, sondern um deren Auswirkungen auf die Erwerbstätigkeit bzw. die tatsächlichen Einschränkungen. Auf der Seite der deutschen Rentenversicherung findet man einen Selbsteinschätzungsbogen zur Feststellung der Erwerbsminderung (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0215.html), diesen sollte man auch für einen Erstantrag ausfüllen.

Auch Arztbriefe und Krankenhausberichte sollte man dem Antrag beifügen. Viele Betroffene sind aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes zudem kaum oder gar nicht in der Lage, regelmäßig Ärzte aufzusuchen. Daher sind oft nur wenig Unterlagen vorhanden. Auch das sollte man in dem Antrag mit erwähnen. 

Ein Rentenberater kann bei der Ausfüllung des Antrages gegebenenfalls unterstützen, aber auch da sollte man sich informieren, ob Derjenige sich mit ME/CFS auskennt. 

In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Tätigkeit oder Beschäftigung vorliegen. Ausnahmen gibt es auch hier z.B. bei Auszubildenden, die während ihrer Ausbildung erkrankt sind (dafür gelten spezielle versicherungsrechtliche Voraussetzungen). 

„Auszubildende können sich bei voller Erwerbsminderung auf die "Vorzeitige Wartezeiterfüllung" (Paragraf 53 Sozialgesetzbuch VI) berufen. Ab dem ersten Arbeitstag zahlt die gesetzliche Rentenversicherung demnach infolge von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, ab dem zweiten Jahr auch infolge von Freizeitunfällen oder sonstigen Krankheiten. Bitte sich genau erkundigen, welche Möglichkeiten es dafür gibt! Dabei wird bei der Berechnung einer Erwerbsminderungsrente nicht der bisherige tatsächliche – und damit deutlich geringere – Verdienst angesetzt, sondern der Betrag wird anders errechnet.“

Quelle: Lebenszeit-CFS

 

Gutachtertermin 

In den meisten Fällen erfolgt nach Antragsstellung eine Begutachtung durch einen Gutachter der deutschen Rentenversicherung. Wichtig zu wissen ist dabei, dass der Antragsteller in sozialrechtlichen Verfahren einen Anspruch auf eine sachgerechte Begutachtung durch einen fachlich qualifizierten Gutachter hat, der sich am aktuellen Stand der Wissenschaft orientiert und die international herrschende Meinung beachtet. Auch muss er sich an die Vorschriften – wie ICD-10 – halten. Wählt ein Amt einen ungeeigneten Gutachter aus, stellt dies ein Verfahrensmangel dar.

Des Weiteren ist es auch erlaubt eine Begleitperson mit zum Gutachtertermin zu nehmen (Im Beschluss vom 23.02.2006 (L 4 B 33/06 SB) kommt das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz dagegen zu dem Ergebnis, dass der generelle Ausschluss einer Begleitperson nicht zulässig sei. Vielmehr könne die Gutachterin eine Begleitperson nur ablehnen, wenn es hierfür sachliche Argumente gebe.). 

Man sollte sich auch zu den Gutachtertermin eine Art „Spickzettel“ schreiben, denn gerade ME/CFS Betroffene neigen ja dazu, Dinge zu vergessen und in Stresssituationen ist unser Köper schon genug überfordert. Es ist wichtig, die chronologische Entwicklung der Krankheiten, die Beschreibung der krankheitsbedingten Einschränkungen im Alltag sowie auch ein Schmerz- bzw. Krankheitstagebuch aufzuschreiben, dazu Diagnosen und Krankenhausaufenthalte sowie die Beschwerdeentwicklung. Eine Vorlage zum Schmerz- und Krankheitstagebuch sowie zur Beschwerdeentwicklung findet ihr in der Anlage.

Ein Tipp ist auch (wenn man dazu körperlich in der Lage ist), vor und auch nach dem Gutachtertermin zum Arzt zu gehen und sich eine eventuell auftretende Verschlechterung bestätigen zu lassen.

 

„Reha vor Rente“

„Die Rehabilitation soll laut Gesetz die „Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit“ beseitigen beziehungsweise das „vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben“ verhindern oder hinausschieben. Darum haben Leistungen zur Rehabilitation immer Vorrang vor der Zahlung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Nur wenn eine Rehabilitationsleistung dieses Ziel voraussichtlich nicht erreichen kann, kann eine vorzeitige Rente gezahlt werden. Im Interesse aller Versicherten gilt in der Rentenversicherung der Grundsatz „Reha vor Rente“.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

 

„Der Gesetzgeber fordert gleich an zwei Stellen im SGB IX §8 und SGB VI §9, dass mit medizinischer Rehabilitation alles getan werden muss, um eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit und den kompletten Ausstieg aus dem Arbeitsleben zu verhindern.“

Quelle: Rehazentrum Bad Bocklet

 

Oft sind Patienten mit ME/CFS nicht rehafähig. Durch die Anwendungen geht es ihnen meist schlechter als vor der Reha. Deshalb ist eine Reha gut zu überlegen. Deshalb besteht die Möglichkeit, sich rehaunfähig schreiben zu lassen. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die ihr von eurem Arzt ausfüllen lassen könnt, findet ihr im Anhang.

 

Kurze zusammengefasste Checkliste zur Antragsstellung:

  • Aufgrund längerer Bearbeitungsdauer frühzeitig den Antrag stellen
  • Alle Befunde mitschicken
  • Einschränkungen im Alltag (auf extra Blatt) möglichst kurz aber genau beschreiben
  • Um schriftliche Eingangsbestätigung bitten
  • Ggf. Pflegegutachten in Kopie beifügen
  • Ggf. Bescheinigung über Reha-Unfähigkeit beifügen
  • Ggf. Bescheid über Schwerbehinderung beifügen
  • Regelmäßigen Rückruf bei der DRV und freundliche Nachfrage nach dem Bearbeitungsstand

 

Quellen:

VDK
Lebenszeit-CFS

 

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Hier könnt ihr euch die PDF Vorlagen herunterladen:

adobe pdf icon logo png transparent1_Unbedenklichkeitsbescheinigung

adobe pdf icon logo png transparent2_Schmerz-_und_Krankheitstagebuch

adobe pdf icon logo png transparent3_Veraenderung_der_Alltagsaktivitaeten_durch_MECFS

Gelesen 574 mal Letzte Änderung am Dienstag, 20 Mai 2025 16:29
Saskia

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