Rechtsanwalt Vormbaum berichtet über ein von ihm vor dem Sozialgericht durchgeführtes Verfahren, in welchem der gerichtlich beauftragte Gutachter das Bestehen der CFS-Erkrankung und die daraus resultierende volle Erwerbsminderung bestätigt hat. Hierbei handelte es sich um ein arbeitsmedizinisches Gutachten unter Einsatz der Spiroergometrie.