Krankenkasse und Sozialgerichte verwehren oft eine Kostenübernahme bei Therapien, für die "nicht genügend Evidenz" vorhanden ist. Rechtsanwalt Vormbaum erklärt, warum bei ME/CFS, Long Covid und Post Covid für einige dieser Therapien ein Anspruch auf Kostenübernahme seitens der Krankenkasse besteht -- und berichtet über Enscheidungen von Sozialgerichten, in welchen dieser Anspruch gewährt wurde. www.rechtsanwaelte-werne.de